01
I · Registrierung von Mitgliedsunternehmen
- Abschluss des Vertrags zwischen dem Mitgliedsunternehmen und der E.I.C. Dienstleistungs GmbH.
- Registrierung einer Geschäftseinrichtung Ihres Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland.
- Registrierung des technischen Betriebsverantwortlichen Ihres Unternehmens bei der zuständigen Handwerkskammer.
02
II · Betreuung gegenüber zuständigen deutschen Stellen
- Zuständige Arbeitsagentur, Finanzamt, Krankenversicherung, Urlaubskasse und weitere Behörden und Institutionen.
- Vorbereitung der Unterlagen zur Einholung der Werkvertragsgenehmigung.
- Einholung der Werkvertragsgenehmigung.
- Erstellung und Beantragung von Arbeitskarten beziehungsweise Arbeitserlaubnissen.
- Anmeldung der Arbeitnehmer Ihres Unternehmens bei den Krankenkassen.
- Meldung von Arbeitsunfällen bei der zuständigen Stelle in Deutschland.
- Vorbereitung von Unterlagen für Kontrollen durch den Zoll auf den Baustellen Ihres Unternehmens.
- Abschluss von Versicherungen für Ausrüstung, Maschinen, Personal und Fahrzeuge bei deutschen Versicherungsunternehmen.
- Abschluss der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten.
03
III · Fakturierung
- Erstellung von Rechnungen auf Grundlage der von Ihren Baustellen in Deutschland gelieferten Unterlagen (Bautagebuch, Aufmaß- und Baustellendokumentation, vom deutschen Vertragspartner anerkannte Leistungsmengen).
- Erfassung ausgestellter und bestätigter Rechnungen.
- Überwachung des Zahlungseingangs zu ausgestellten Rechnungen.
- Bei Nichtzahlung durch den deutschen Vertragspartner: Weiterleitung an einen fachkundigen Rechtsanwalt.
04
IV · Lohnabrechnung
- Vollständige Verarbeitung der Lohndaten der Arbeitnehmer Ihres Unternehmens.
- Lohnabrechnung für entsandte Arbeitnehmer nach den hierfür geltenden Vorschriften.
- Lohnabrechnung für nach deutschem Recht beschäftigte Arbeitnehmer.
- Bearbeitung von Lohnsteuermerkmalen und Steuerkarten.
- Ausstellung der Lohnabrechnungen für die einzelnen Arbeitnehmer nach Durchführung der monatlichen Abrechnung.
05
V · Buchhaltung und Zahlungsverkehr
- Buchung sämtlicher Eingangs- und Ausgangsrechnungen nach dem Kontenplan.
- Buchung von Einnahmen und Ausgaben.
- Zusammenstellung sämtlicher Unterlagen für den Jahresabschluss beziehungsweise die Bilanz.
- Korrespondenz mit dem zuständigen deutschen Finanzamt.
- Bearbeitung und Führung der Bankkontoauszüge.
- Bezahlung von Eingangsrechnungen auf Ihren Auftrag.
- Abstimmung mit Ihrer Buchhaltung im Heimatstaat.
06
VI · Kontrolle – Controlling
- Kontrolle der Steuerberechnung und Steuerzahlungen.
- Koordination mit dem Steuerberater, der den Jahresabschluss nach deutschen Vorschriften erstellt beziehungsweise bestätigt.
- Prüfung der Buchhaltungs- und Bankunterlagen auf Richtigkeit.
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