E.I.C.Dienstleistungs GmbH
OBERHAUSEN · DEUTSCHLAND

Leistungen der E.I.C. Dienstleistungs GmbH

Die sechs Fachbereiche und ihre Aufgaben – vollständig entsprechend den vorgelegten EIC-Unterlagen.

01

I · Registrierung von Mitgliedsunternehmen

  • Abschluss des Vertrags zwischen dem Mitgliedsunternehmen und der E.I.C. Dienstleistungs GmbH.
  • Registrierung einer Geschäftseinrichtung Ihres Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Registrierung des technischen Betriebsverantwortlichen Ihres Unternehmens bei der zuständigen Handwerkskammer.
02

II · Betreuung gegenüber zuständigen deutschen Stellen

  • Zuständige Arbeitsagentur, Finanzamt, Krankenversicherung, Urlaubskasse und weitere Behörden und Institutionen.
  • Vorbereitung der Unterlagen zur Einholung der Werkvertragsgenehmigung.
  • Einholung der Werkvertragsgenehmigung.
  • Erstellung und Beantragung von Arbeitskarten beziehungsweise Arbeitserlaubnissen.
  • Anmeldung der Arbeitnehmer Ihres Unternehmens bei den Krankenkassen.
  • Meldung von Arbeitsunfällen bei der zuständigen Stelle in Deutschland.
  • Vorbereitung von Unterlagen für Kontrollen durch den Zoll auf den Baustellen Ihres Unternehmens.
  • Abschluss von Versicherungen für Ausrüstung, Maschinen, Personal und Fahrzeuge bei deutschen Versicherungsunternehmen.
  • Abschluss der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten.
03

III · Fakturierung

  • Erstellung von Rechnungen auf Grundlage der von Ihren Baustellen in Deutschland gelieferten Unterlagen (Bautagebuch, Aufmaß- und Baustellendokumentation, vom deutschen Vertragspartner anerkannte Leistungsmengen).
  • Erfassung ausgestellter und bestätigter Rechnungen.
  • Überwachung des Zahlungseingangs zu ausgestellten Rechnungen.
  • Bei Nichtzahlung durch den deutschen Vertragspartner: Weiterleitung an einen fachkundigen Rechtsanwalt.
04

IV · Lohnabrechnung

  • Vollständige Verarbeitung der Lohndaten der Arbeitnehmer Ihres Unternehmens.
  • Lohnabrechnung für entsandte Arbeitnehmer nach den hierfür geltenden Vorschriften.
  • Lohnabrechnung für nach deutschem Recht beschäftigte Arbeitnehmer.
  • Bearbeitung von Lohnsteuermerkmalen und Steuerkarten.
  • Ausstellung der Lohnabrechnungen für die einzelnen Arbeitnehmer nach Durchführung der monatlichen Abrechnung.
05

V · Buchhaltung und Zahlungsverkehr

  • Buchung sämtlicher Eingangs- und Ausgangsrechnungen nach dem Kontenplan.
  • Buchung von Einnahmen und Ausgaben.
  • Zusammenstellung sämtlicher Unterlagen für den Jahresabschluss beziehungsweise die Bilanz.
  • Korrespondenz mit dem zuständigen deutschen Finanzamt.
  • Bearbeitung und Führung der Bankkontoauszüge.
  • Bezahlung von Eingangsrechnungen auf Ihren Auftrag.
  • Abstimmung mit Ihrer Buchhaltung im Heimatstaat.
06

VI · Kontrolle – Controlling

  • Kontrolle der Steuerberechnung und Steuerzahlungen.
  • Koordination mit dem Steuerberater, der den Jahresabschluss nach deutschen Vorschriften erstellt beziehungsweise bestätigt.
  • Prüfung der Buchhaltungs- und Bankunterlagen auf Richtigkeit.

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